Langfassung, 1. Auflage, Version 1.3
ersetzt durch Version 5, Juni 2015. Begründung: Grundsätzliche Änderung der vorgegebenen Gültigkeit aller NVL von vier auf fünf Jahre, Einführung neuer Versionsnummerierung, Ergänzung der DOI sowie redaktionelle Änderungen. Gültigkeit auf Antrag des Leitliniensekretariates nach Überprüfung verlängert bis zum 31.08.2015
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zuletzt verändert: 18.10.2019 13:35