Verträge

Erfahren Sie mehr über die Gründungsvereinbarung im Jahr 1995 und Gesellschaftsverträge von 1997 bis 2017 sowie zu den Kooperationsverträgen mit der AWMF und Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH.

Gründungsvereinbarung 1995

der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Errichtung einer Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin.

Information der BÄK über die Gründung des ÄZQ

Gesellschaftsvertrag 1997

zwischen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Errichtung einer Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Gesellschaftsvertrag 2016

zwischen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Betrieb des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Gesellschaftsvertrag 2017

zwischen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Betrieb des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.

Kooperationsvertrag mit der AWMF (2003)

zwischen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einerseits und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften andererseits zum Zwecke der Entwicklung und Beschlussfassung im Rahmen des Nationalen Programms für VersorgungsLeitlinien.

Kooperationsvertrag mit der BQS (2008-2009)

zwischen dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin und der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH zum Zwecke der Entwicklung und Nutzung evidenzbasierter Qualitätsindikatoren im Gesundheitswesen.

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zuletzt verändert: 15.07.2023 | 13:52 Uhr