Weisse Liste-Ärzte/AOK-Arztnavigator

Zusammenfassung des Gutachtens

Hintergrund/Auftrag:
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich im Dezember 2009 im ÄZQ auf einen Anforderungskatalog zu Qualitätskriterien für Arztbewertungsportale geeinigt ("Gute Praxis Arztbewertungsportale" im Internet: www.arztbewertungsportale.de). Das ÄZQ wurde gleichzeitig mit der Anwendung der Qualitätskriterien auf existierende und evtl. in Entwicklung befindliche Arztbewertungsportale beauftragt. Vor diesem Hintergrund wandte sich der AOK-Bundesverband mit der Bitte an das ÄZQ, das in Entwicklung befindliche Arztbewertungsportal "Weisse Liste-Ärzte / AOKArztnavigator" zu analysieren. Nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden des ÄZQVerwaltungsrates, Dr. Köhler, wurde die Untersuchung im April 2010 durchgeführt.

Vorgehensweise/Methodik:
Zum Zeitpunkt der Qualitätsbewertung befindet sich "Weisse Liste-Ärzte / AOK-Arztnavigator" in der Entwicklung. Eine Online-Version stand für die Begutachtung nicht zur Verfügung. In die vorläufige Qualitätsbewertung konnten daher nur einbezogen werden: Selbstauskunft der Betreiber, Datenschutzgutachten, Fragebogen für die Bewerter, Screenshots, Musterwebseite, Gesprächsprotokolle und E-Mails. Die Unterlagen wurden von zwei Gutachterinnen des ÄZQ unabhängig voneinander mit der Checkliste "Gute Praxis Arztbewertungsportale" (Version 1.0; Dezember 2009) bewertet. Bei unterschiedlichen Einschätzungen wurden die Fragen einer erneuten Bewertung unterzogen. Für alle Kriterien konnte ein Konsens erzielt werden.

Ergebnisse:
Von den 40 Kriterien sind 35 auf das Arztbewertungsportal "Weisse Liste-Ärzte / AOK-Arztnavigator" anwendbar. Davon werden 30 klar erfüllt, bei drei Kriterien besteht derzeit Optimierungspotenzial (Finanzierung des Angebotes, Information bei Aufnahme in das Portal, Verfahren zur Ermittlung einer Gesamtnote), zwei werden nicht erfüllt (keine
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme in das Verzeichnis, keine Information an Ärzte bei Veröffentlichung einer neuen Bewertung). Die nicht anwendbaren Kriterien werden als erfüllt gewertet. Diese Einschätzung ist vorbehaltlich der Voraussetzung, dass der Betreiber alle zugesagten Maßnahmen zur Erreichung seiner Ziele umsetzt.

Schlussfolgerung:
Das geplante Portal "Weisse Liste-Ärzte / AOK-Arztnavigator" erreicht
einen hohen Abdeckungsgrad mit dem Kriterienkatalog "Gute Praxis Arztbewertungsportale". Die nicht oder nur teilweise erfüllten Kriterien betreffen hauptsächlich die Information der bewerteten Ärzte. Im Sinne eines vertrauensvollen Miteinanders wäre es wünschenswert, Ärzte im Portal aktiv auf eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme in das Portal aufmerksam zu machen und vor Veröffentlichung der Bewertungen gezielt zu informieren.

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zuletzt verändert: 03.12.2015 11:08